Wenn der Mieter eingezogen ist und die erste Monatsmiete bereits an Sie überwiesen wurde, müssen Sie anhand des Mietvertrags, den Sie mit dem Mieter abgeschlossen haben, prüfen, welche Maßnahmen Sie ergreifen können.
Wenn der Mieter noch nicht eingezogen ist, können Sie sich mit uns in Verbindung setzen und uns die Situation erklären. Bitte beachten Sie unsere Stornierungsbedingungen und Strafgebühren.