Es kann vorkommen, dass du in einigen Anzeigen in Rotterdam siehst, dass du nach der Buchung eine HVV-Erlaubnis beantragen musst. Dies steht für huisvestingsvergunning und gibt an, dass ein Mieter, in diesem Fall du, eine Erlaubnis benötigt, um in einer Mietwohnung in folgenden Bereichen zu wohnen:
Carnisse
Hillesluis
Oud Charlois
Bloemhof
Tarwewijk
Zusätzlich zu den genannten Bereichen einige Straßen in Delfshaven: Grote Visserijstraat, Mathenesserdijk, Mathenesserweg, Schiedamseweg, Willem Buytewechstraat, Vierambachtstraat, 's-Gravendijkwal, 1e Middellandstraat, 2e Middellandstraat und Middellandplein.
Weitere Informationen dazu findest du auf der Website der Gemeinde gemeente Rotterdam.
Um die Erlaubnis zu erhalten, musst du einige bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Anforderungen sind in Artikel 8 und Artikel 10 des Gesetzes über Sondermaßnahmen für städtische Probleme festgelegt.
Hier findest du einen schnellen Überblick über diese Artikel:
Artikel 8: Einkommen
Lebst du weniger als 6 Jahre in der Region Rotterdam? Und möchtest du eine Unterkunft in einem Gebiet mieten, in dem eine Wohnerlaubnis erforderlich ist? Dann musst du folgende Kriterien erfüllen:
der Mieter ist wirtschaftlich selbstständig
das Einkommen liegt über dem Rotterdamer Sozialhilfestandard
das Einkommen des Mieters stammt aus:
– Arbeit (Arbeitsvertrag)
– freiberuflicher Tätigkeit
– eigene Firma
– Freiwillige Frühpensionierung
– AOW-Rente
– Alters- oder Hinterbliebenenrente
– Studienfinanzierung
Andere Einkommensformen sind nicht erlaubt
Wenn du mit jemandem zusammenlebst, der bereits eine Wohnerlaubnis hat, und ihr einen nachhaltigen gemeinsamen Haushalt führt, benötigst du keine Wohnerlaubnis nach Artikel 8. Dies gilt für Ehepartner/eingetragene Partner/Eltern – Kinder/Schwestern – Brüder. Wenn ihr keine Verwandten ersten oder zweiten Grades seid, aber eine nachhaltige Lebensgemeinschaft bildet, musst du mit deinem Antrag eine Erklärung zur nachhaltigen Lebensgemeinschaft einreichen.
Artikel 10: polizeiliche Überprüfung
Die Gemeinde prüft zunächst, ob du in der Vergangenheit eine Straftat begangen oder kriminelles Verhalten gezeigt hast. Ist dies nicht der Fall, hast du Anspruch auf eine Wohnerlaubnis. Ist dies der Fall, bekommst du die Erlaubnis nicht und kannst die Unterkunft nicht mieten. Überprüft werden der Hauptmieter und alle Personen ab 16 Jahren, die mit einziehen. Um eine Wohnerlaubnis zu erhalten, musst du die niederländische Staatsangehörigkeit oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Für eine Aufenthaltserlaubnis müssen Nicht-EU-Bürger zunächst einen Termin bei der Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde (IND) vereinbaren, um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Nach Genehmigung durch die IND kannst du einen Termin zur Anmeldung im Rathaus vereinbaren. Deine Bürgerservicenummer (Burger Service Nummer, kurz BSN) wird dir nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen zugeteilt.
Bei Fragen zur HVV-Erlaubnis wende dich bitte direkt an die Gemeinde oder bitte deinen Inserenten um Hilfe bei der Antragstellung.