Nein, die erweiterte Preisgestaltung ändert weder die Provision noch den Auszahlungsbetrag. Ihre Provision wird, wie üblich, von der ersten Mietauszahlung abgezogen.
Die erste Auszahlung der Miete entspricht immer der gesamten ersten Monatsmiete, unabhängig vom Einzugsdatum der Mieter*innen und der Vertragsart des jeweiligen Inserats.
Nehmen wir an, im Inserat wurde ein vierzehntägiger oder täglicher Vertrag festgelegt und das Einzugsdatum der Mieter*innen liegt nicht am Monatsbeginn. In diesem Fall wird der im ersten Monat zu viel gezahlte Betrag von der nächsten Monatsmiete abgezogen.
Erfahren Sie mehr zur Berechnung der Mietzahlungen bei der erweiterten Preisgestaltung.