Unabhängig davon, ob Sie sich für einen Grundpreis oder eine erweiterte Preisgestaltung entscheiden, zahlen Mieter*innen immer die gesamte erste Monatsmiete, um eine Unterkunft zu buchen. Dies gilt für alle Vertragsarten (täglich, vierzehntägig oder monatlich) unabhängig vom Einzugsdatum der Mieter*innen.
Da Mieter*innen immer die gesamte erste Monatsmiete zahlen, um eine Unterkunft zu buchen, kommt es vor, dass sie im ersten Monat zu viel zahlen. Dieser überschüssige Betrag wird von der zweiten Monatsmiete abgezogen.
Berechnung der Mietzahlungen bei der erweiterten Preisgestaltung:
Wie Vertragsarten funktionieren
Tagesvertrag - Sie berechnen die Miete nur für die Anzahl der Tage, die ein Mieter*innen bleibt.
Vierzehntägig - Wenn der Mieter*innen weniger als 14 Tage bleibt, berechnen Sie eine halbe Monatsmiete, bei mehr als 14 Tagen eine volle Monatsmiete.
Monatlich - Sie berechnen eine volle Monatsmiete, unabhängig vom Ein- oder Auszugsdatum.
Beispiel 1:
Vertragsart: Tagesvertrag
Einzugstermin: 5. Mai
Auszugstermin: 29. Oktober
Beispiel 2:
Vertragsart: Vierzehntägig
Einzugstermin: 20. August
Auszugstermin: 29. Dezember
Beispiel 3:
Vertragsart: Monatlich
Einzugstermin: 14. November
Auszugstermin: 15. März
Sie und Ihre Mieter*innen können die Zahlungsübersicht in jeder Phase des Buchungsprozesses sehen.